KJPEinblick

Einblick / Unternehmen

Thesaurierungsbegünstigung

Lohnt sich die Thesaurierung?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit nur 28,25 % (statt dem persönlichen Steuersatz) versteuern lassen — bei späterer Entnahme kommt eine Nachversteuerung von 25 % hinzu.

Probieren Sie es mit Ihren Werten aus.

Nicht entnommener Gewinn

150.000 €

Persönlicher Grenzsteuersatz

42 %
Normalbesteuerung (sofort)66.465 €
Thesaurierung 28,25 % (sofort)44.706 €

Liquiditätsvorteil im ersten Jahr

≈ 21.759 €

Bei vollständiger späterer Entnahme

Verbleibender Betrag nach Thesaurierungssteuer105.294 €
Nachversteuerung bei Entnahme (25 % + Soli)27.771 €
Gesamtbelastung72.477 €
Differenz zur Normalbesteuerung+6.012 €

Vereinfachte Darstellung ohne Gewerbesteueranrechnung. Der persönliche Steuersatz wird hier als konstanter Satz angenommen, nicht progressiv berechnet. Die tatsächliche Vorteilhaftigkeit hängt stark von der geplanten Haltedauer der thesaurierten Beträge ab.

Fazit:

Die Thesaurierungsbegünstigung (§34a EStG) ist vor allem ein Steuerstundungseffekt: Sofort zahlen Sie weniger, dafür fällt bei späterer Entnahme eine Nachversteuerung von 25 % (zzgl. Soli) auf den einbehaltenen Betrag an. Wird der gesamte Gewinn irgendwann entnommen, kann die Gesamtbelastung sogar leicht über der Normalbesteuerung liegen — der Vorteil entsteht durch die Verzinsung des gestundeten Betrags über die Jahre, nicht durch eine endgültige Steuerersparnis. Sinnvoll vor allem bei hohen Grenzsteuersätzen und langfristigem Verbleib der Mittel im Betrieb.

Möchten Sie Ihr Ergebnis mit uns besprechen?

Gütersloh · Warendorf · Münster