EinblickEinblick / Unternehmen
Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie zwei Wege, Geld aus der Gesellschaft zu entnehmen: als Tantieme (Sondervergütung — Betriebsausgabe der GmbH, spart Körperschaftsteuer) oder als Gewinnausschüttung (aus bereits versteuertem Gewinn, Abgeltungsteuer 25 % oder Teileinkünfteverfahren).
Die optimale Wahl hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab — ab ca. 25 % Grenzsteuersatz kann die Ausschüttung günstiger sein.
Ihre Angaben
GmbH-Einsatz (Bruttobetrag vor Steuern)
Sonstiges zu versteuerndes Einkommen (ohne diesen Betrag)
z. B. Grundgehalt als GF — beeinflusst den persönlichen Grenzsteuersatz
Tantieme
✓ Günstigste Variante
Betriebsausgabe → GmbH spart KSt, GF zahlt volle ESt
Ausschüttung (Abgeltung)
Aus versteuertem Gewinn → 25 % Abgeltungsteuer + Soli
Ausschüttung (TEV)
Teileinkünfteverfahren — 60 % stpfl. mit pers. Satz (ab 25 % Beteiligung / GF)
Beide Varianten gehen vom selben GmbH-Einsatz aus. Bei der Tantieme ist der Betrag vollständig Betriebsausgabe (spart KSt 30 %), beim GF aber voll einkommensteuerpflichtig. Bei der Ausschüttung fällt zunächst KSt 30 % auf GmbH-Ebene an, danach Abgeltungsteuer 25 % (oder TEV: 60 % × persönlicher Satz) auf die verbleibende Ausschüttung. KSt + GewSt vereinfacht 30 % (je nach Hebesatz abweichend). Tantieme setzt eine zivilrechtlich wirksame Vereinbarung vor Ablauf des Geschäftsjahres voraus. TEV nur bei ≥ 25 % Beteiligung oder GF-Tätigkeit. Ohne Berücksichtigung von SV-Pflicht, Gewerbesteueranrechnung oder Verlustvorträgen.
Fazit:
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