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Einblick / Unternehmen

Tantieme vs. Gewinnausschüttung

Tantieme vs. Gewinnausschüttung

Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie zwei Wege, Geld aus der Gesellschaft zu entnehmen: als Tantieme (Sondervergütung — Betriebsausgabe der GmbH, spart Körperschaftsteuer) oder als Gewinnausschüttung (aus bereits versteuertem Gewinn, Abgeltungsteuer 25 % oder Teileinkünfteverfahren).

Die optimale Wahl hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab — ab ca. 25 % Grenzsteuersatz kann die Ausschüttung günstiger sein.

Ihre Angaben

GmbH-Einsatz (Bruttobetrag vor Steuern)

50.000 €

Sonstiges zu versteuerndes Einkommen (ohne diesen Betrag)

z. B. Grundgehalt als GF — beeinflusst den persönlichen Grenzsteuersatz

80.000 €
Persönlicher Grenzsteuersatz42.0 %

Tantieme

✓ Günstigste Variante

Betriebsausgabe → GmbH spart KSt, GF zahlt volle ESt

Einsatz GmbH50.000 €
KSt-Ersparnis (BA-Abzug)+ 15.000 €
Mehrsteuer ESt GF– 21.000 €
Soli– 1.155 €
Netto beim GF27.845 €
ESt-Belastung GF44.3 %
Nettomehrbelastung Konzern14.3 %

Ausschüttung (Abgeltung)

Aus versteuertem Gewinn → 25 % Abgeltungsteuer + Soli

Gewinn GmbH (Einsatz)50.000 €
KSt + GewSt 30 %– 15.000 €
Ausschüttung nach KSt35.000 €
Abgeltungsteuer 25 %– 8.750 €
Soli– 481 €
Netto beim GF25.769 €
Effektivbelastung48.5 %

Ausschüttung (TEV)

Teileinkünfteverfahren — 60 % stpfl. mit pers. Satz (ab 25 % Beteiligung / GF)

Gewinn GmbH (Einsatz)50.000 €
KSt + GewSt 30 %– 15.000 €
Ausschüttung nach KSt35.000 €
Stpfl. Anteil (60 %)21.000 €
ESt (42.0 % Grenzsteuersatz)– 8.820 €
Soli– 485 €
Netto beim GF25.695 €
Effektivbelastung48.6 %

Beide Varianten gehen vom selben GmbH-Einsatz aus. Bei der Tantieme ist der Betrag vollständig Betriebsausgabe (spart KSt 30 %), beim GF aber voll einkommensteuerpflichtig. Bei der Ausschüttung fällt zunächst KSt 30 % auf GmbH-Ebene an, danach Abgeltungsteuer 25 % (oder TEV: 60 % × persönlicher Satz) auf die verbleibende Ausschüttung. KSt + GewSt vereinfacht 30 % (je nach Hebesatz abweichend). Tantieme setzt eine zivilrechtlich wirksame Vereinbarung vor Ablauf des Geschäftsjahres voraus. TEV nur bei ≥ 25 % Beteiligung oder GF-Tätigkeit. Ohne Berücksichtigung von SV-Pflicht, Gewerbesteueranrechnung oder Verlustvorträgen.

Fazit:

Bei Ihren Angaben ist die Tantieme die steuerlich günstigere Variante — Nettovorteil gegenüber Ausschüttung: 2.076 €. Tantieme und Ausschüttung schließen sich nicht aus — die optimale Kombination hängt von Liquiditätsbedarf, SV-Situation und persönlichem Steuersatz ab.

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