EinblickEinblick / Nachfolge
Beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder Mitunternehmeranteils (§16) gelten andere Regeln als beim Verkauf von GmbH-Anteilen (§17) — unterschiedliche Freibeträge, und nur bei §16 die Vergünstigungen nach §34 EStG.
Wählen Sie zunächst die passende Verkaufsart.
Veräußerungsgewinn
Übriges zu versteuerndes Einkommen im selben Jahr
Mögliche Ersparnis ggü. Normalbesteuerung
≈ 101.879 €
Vereinfachte Hochrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2025/2026. Der ermäßigte Steuersatz (§34 Abs. 3) ist nur für Veräußerungsgewinne bis 5 Mio. € anwendbar und — wie der Freibetrag — nur einmal im Leben auf Antrag möglich. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die zusätzliche Steuer sind hier nicht enthalten.
Fazit:
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