KJPEinblick

Einblick / Nachfolge

Kapitalerträge & Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer oder Günstigerprüfung?

Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags unterliegen pauschal der 25 %igen Abgeltungssteuer — bei niedrigem persönlichem Steuersatz kann eine Günstigerprüfung jedoch zu einer Erstattung führen.

Probieren Sie es mit Ihren Werten aus.

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)

15.000 €

Persönlicher Steuersatz (Gesamteinkommen)

30 %
Sparerpauschbetrag1.000 €
Steuerpflichtige Erträge14.000 €
Abgeltungssteuer (25 % + Soli/KiSt)3.693 €
Günstigerprüfung (persönlicher Satz)4.431 €

Abgeltungssteuer ist bereits günstiger — Differenz

≈ 739 €

Vereinfachte Darstellung. Die Günstigerprüfung erfasst alle Kapitalerträge des Jahres gemeinsam und kann nicht für einzelne Erträge separat gewählt werden. Verlustverrechnungstöpfe und außerordentliche Verluste sind hier nicht berücksichtigt.

Fazit:

Die Günstigerprüfung muss in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung beantragt werden — das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Versteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer von 25 %. Das ist typischerweise der Fall bei einem Gesamteinkommen, das einen persönlichen Steuersatz unter 25 % ergibt — etwa bei Rentnern, Studierenden oder in Jahren mit geringem Gesamteinkommen.

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