KJPEinblick

Einblick / Nachfolge

Erbschaft- & Schenkungsteuer

Was bleibt nach Freibetrag und Steuer übrig?

Wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad, dem persönlichen Freibetrag und der Steuerklasse ab. Bei größeren Vermögen — insbesondere Immobilien oder Betriebsvermögen — sind die Beträge schnell höher als gedacht.

Probieren Sie es mit Ihrer Situation aus.

Wert des übertragenen Vermögens

600.000 €

Verwandtschaftsverhältnis

Persönlicher Freibetrag400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb200.000 €
Steuerklasse / SteuersatzI · 11 %

Geschätzte Steuer

≈ 22.000 €

Vereinfachte Darstellung ohne Härteausgleich an den Stufengrenzen, ohne Berücksichtigung von Vorschenkungen (10-Jahres-Zusammenrechnung), besonderen Versorgungsfreibeträgen oder Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Bei Immobilien ist der steuerliche Wert oft niedriger als der Verkehrswert.

Fazit:

Freibeträge bei Schenkungen können alle 10 Jahre erneut genutzt werden — wer größeres Vermögen frühzeitig in mehreren Schritten übertragt, kann die Steuerlast erheblich senken. Auch Gestaltungen wie Nießbrauchvorbehalt, Güterstandsschaukel oder die Übertragung von Betriebsvermögen mit den dafür geltenden Verschonungsregeln eröffnen oft erhebliches Potenzial.

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