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Einblick / Immobilien

Photovoltaik-Steuerbefreiung

Ist Ihre PV-Anlage steuerfrei?

Seit 2022 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Einkommensteuer befreit — bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp pro Steuerpflichtigem.

Prüfen Sie Ihre Anlage.

Anlagengröße (kWp)

10 kWp

Anzahl Wohn- / Gewerbeeinheiten im Gebäude

Leistung weiterer PV-Anlagen (andere Gebäude, kWp)

0 kWp

Geschätzter jährlicher Überschuss aus der Anlage

1.500 €

Persönlicher Steuersatz

42 %

Steuerfrei nach §3 Nr. 72 EStG

Grenze pro Einheit (30 kWp × 1)30 kWp
Diese Anlage10 kWp ✓
Gesamtleistung (Grenze 100 kWp)10 kWp ✓

Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr

≈ 630 €

Vereinfachte Darstellung. Die 100-kWp-Grenze gilt pro Steuerpflichtigem (bei Ehepaaren ggf. pro Person), die 30-kWp-Grenze pro Wohn- oder Gewerbeeinheit auf dem jeweiligen Gebäude (Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister).

Fazit:

Die Einkommensteuerbefreiung nach §3 Nr. 72 EStG gilt unabhängig davon, ob der Strom selbst verbraucht oder eingespeist wird — und auch unabhängig vom Gewerbesteuerstatus, sofern ausschließlich solche Anlagen betrieben werden. Umsatzsteuerlich gilt seit 2023 ein Nullsteuersatz auf Kauf und Installation entsprechender Anlagen; für den laufenden Betrieb kann zusätzlich die Kleinunternehmerregelung relevant sein.

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