EinblickEinblick / Immobilien
Seit 2022 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Einkommensteuer befreit — bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp pro Steuerpflichtigem.
Prüfen Sie Ihre Anlage.
Anlagengröße (kWp)
Anzahl Wohn- / Gewerbeeinheiten im Gebäude
Leistung weiterer PV-Anlagen (andere Gebäude, kWp)
Geschätzter jährlicher Überschuss aus der Anlage
Persönlicher Steuersatz
Steuerfrei nach §3 Nr. 72 EStG
Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr
≈ 630 €
Vereinfachte Darstellung. Die 100-kWp-Grenze gilt pro Steuerpflichtigem (bei Ehepaaren ggf. pro Person), die 30-kWp-Grenze pro Wohn- oder Gewerbeeinheit auf dem jeweiligen Gebäude (Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister).
Fazit:
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