KJPEinblick

Einblick / Arbeit & Gehalt

Lohnsteuerklassen-Optimierer

III/V oder IV/IV?

Bei der Kombination III/V verschiebt sich das monatliche Netto stark zugunsten der Person mit Steuerklasse III — am Jahresende gleicht sich das über die Steuererklärung wieder aus. Wer Elterngeld plant, sollte das gezielt nutzen.

Geben Sie die Bruttogehälter beider Partner ein.

Bruttogehalt Person A (monatlich)

4.500 €

Bruttogehalt Person B (monatlich)

2.500 €

Plant eine Person in absehbarer Zeit Elterngeld?

IV / IV

Netto Person A2.889 €
Netto Person B1.777 €
Summe4.665 €

III / V (für max. Haushalts-Netto)

Netto Person A (III)3.234 €
Netto Person B (V)1.495 €
Summe4.729 €

Vereinfachte Hochrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2025/2026, Lohnsteuer III/V nach vereinfachtem Splitting-Modell. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) ist hier nicht separat modelliert — es liegt zwischen den beiden gezeigten Kombinationen.

Fazit:

Die jährliche Steuerlast ist bei beiden Kombinationen letztlich gleich — sie wird über die Einkommensteuerveranlagung mit dem Splitting-Verfahren ausgeglichen. Die Steuerklassenwahl verändert nur die monatliche Verteilung des Nettoeinkommens zwischen den Partnern. Das ist vor allem relevant für Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld — diese berechnen sich aus dem Nettogehalt der Monate vor dem Leistungsbezug. Ein Steuerklassenwechsel sollte dafür rechtzeitig (in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist) erfolgen. Wer große Differenzen zwischen Vorauszahlung und Jahresergebnis vermeiden möchte, kann alternativ IV/IV mit Faktorverfahren wählen.

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