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Einblick / Arbeit & Gehalt

Heirat & Splitting

Lohnt sich das Splitting?

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Tarif darauf angewendet und anschließend verdoppelt — bei unterschiedlich hohen Einkommen ergibt das oft eine deutlich niedrigere Steuer als bei getrennter Veranlagung.

Geben Sie die zu versteuernden Einkommen beider Partner ein.

Zu versteuerndes Einkommen Person A

60.000 €

Zu versteuerndes Einkommen Person B

20.000 €
Getrennte Veranlagung16.137 €
Zusammenveranlagung (Splitting)14.688 €

Splittingvorteil pro Jahr

≈ 1.450 €

≈ 121 € pro Monat

Vereinfachte Hochrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2025/2026, jeweils inklusive Solidaritätszuschlag (eigene Freigrenzen für Einzel- und Zusammenveranlagung). Kinderfreibeträge und weitere gemeinsame Veranlagungseffekte sind nicht berücksichtigt.

Fazit:

Der Splittingvorteil ist am größten, wenn die Einkommen der Partner sehr unterschiedlich hoch sind — bei (annähernd) gleichem Einkommen beider Partner ist er minimal oder gleich null. Die Wahl der Lohnsteuerklassen (III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren) ändert daran nichts — sie beeinflusst nur, wie sich der Vorteil über das Jahr auf die monatlichen Nettogehälter verteilt, nicht die Steuerlast nach der Jahresveranlagung.

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