EinblickEinblick / Arbeit & Gehalt
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Tarif darauf angewendet und anschließend verdoppelt — bei unterschiedlich hohen Einkommen ergibt das oft eine deutlich niedrigere Steuer als bei getrennter Veranlagung.
Geben Sie die zu versteuernden Einkommen beider Partner ein.
Zu versteuerndes Einkommen Person A
Zu versteuerndes Einkommen Person B
Splittingvorteil pro Jahr
≈ 1.450 €
≈ 121 € pro Monat
Vereinfachte Hochrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2025/2026, jeweils inklusive Solidaritätszuschlag (eigene Freigrenzen für Einzel- und Zusammenveranlagung). Kinderfreibeträge und weitere gemeinsame Veranlagungseffekte sind nicht berücksichtigt.
Fazit:
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