KJPEinblick

Einblick / Arbeit & Gehalt

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

bAV — was der Staat dazugibt

Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge — steuer- und sozialversicherungsfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 2.400 €/Jahr). Dadurch sinken Lohnsteuer und SV-Abzüge, sodass der tatsächliche Nettoverlust deutlich unter dem Beitrag liegt.

Ihre Angaben

Bruttogehalt / Monat

4.500 €

bAV-Beitrag / Monat

200 €

Steuerklasse

Voraussichtliche Ansparzeit (Jahre)

20 Jahre

Netto ohne bAV / Monat

2.907 €

Netto mit bAV / Monat

2.800 €

Nettokosten bAV / Monat

107 €

statt 200 € Beitrag

Staatliche Förderquote

46 %

Hochger. Kapital nach 20 J.*

66.424 €

bei 3 % p.a. Verzinsung

* Vereinfachte Hochrechnung vor Steuern auf Rentenleistungen. Keine Berücksichtigung von Risikobeiträgen, Verwaltungskosten oder Arbeitgeberzuschuss (seit 2022 Pflicht: 15 % bei Neuverträgen). Die Besteuerung der Rentenleistungen in der Auszahlungsphase ist nicht enthalten.

Fazit:

Der Staat beteiligt sich durch Steuer- und SV-Ersparnis mit 46 % an Ihren bAV-Beiträgen — das heißt, von 200 € Beitrag kosten Sie nur 107 € netto. Die optimale Ausgestaltung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionszusage) hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Möchten Sie Ihr Ergebnis mit uns besprechen?

Gütersloh · Warendorf · Münster