EinblickEinblick / Arbeit & Gehalt
Abfindungen sind voll steuerpflichtig, aber als außerordentliche Einkünfte kann die Fünftelregelung die Progression abmildern — und in manchen Fällen lohnt sich sogar eine Verteilung auf zwei Jahre.
Probieren Sie es mit Ihren Werten aus.
Höhe der Abfindung
Übriges zu versteuerndes Einkommen im Auszahlungsjahr
Mögliche Ersparnis
≈ 4.354 €
Netto-Abfindung
≈ 40.111 €
Vereinfachte Hochrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2025/2026. Solidaritätszuschlag wird hier pauschal auf die Steuer der Abfindung angerechnet, ohne Prüfung der Freigrenze. Bei der Verteilung auf zwei Jahre wird vereinfacht ein unverändertes übriges Einkommen in beiden Jahren angenommen.
Fazit:
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