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Einblick / Arbeit & Gehalt

Abfindungsrechner

Wie viel von der Abfindung bleibt?

Abfindungen sind voll steuerpflichtig, aber als außerordentliche Einkünfte kann die Fünftelregelung die Progression abmildern — und in manchen Fällen lohnt sich sogar eine Verteilung auf zwei Jahre.

Probieren Sie es mit Ihren Werten aus.

Höhe der Abfindung

60.000 €

Übriges zu versteuerndes Einkommen im Auszahlungsjahr

35.000 €
Komplett in einem Jahr, ohne Fünftelregelung23.206 €
Komplett in einem Jahr, mit Fünftelregelung19.504 €
Verteilung auf zwei Jahre (je 50 %)18.852 €

Mögliche Ersparnis

≈ 4.354 €

Netto-Abfindung

≈ 40.111 €

Vereinfachte Hochrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2025/2026. Solidaritätszuschlag wird hier pauschal auf die Steuer der Abfindung angerechnet, ohne Prüfung der Freigrenze. Bei der Verteilung auf zwei Jahre wird vereinfacht ein unverändertes übriges Einkommen in beiden Jahren angenommen.

Fazit:

Die Fünftelregelung (§34 Abs. 1 EStG) wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung bzw. vom Finanzamt automatisch geprüft und angewendet, wenn sie günstiger ist — ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Eine Verteilung auf zwei Veranlagungszeiträume (z. B. Auszahlung im Dezember und im Januar) kann zusätzlich helfen, in eine niedrigere Progressionsstufe zu rutschen — das muss aber vertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, idealerweise bevor der Aufhebungsvertrag unterschrieben wird.

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